EnEV 2016

Was bedeutet das für Sie?

Die Gesamtef­fi­zi­enz für gebau­te Wohn­ge­bäu­de und Nicht­wohn­ge­bäu­de  muss ab 1. Mai 2014 um rund 4 Pro­zent und ab 1. Janu­ar 2016 sogar um 25 Pro­zent stei­gen. Gleich­zei­tig reagiert der Gesetz­ge­ber mit der Absen­kung des Pri­mär­ener­gie­fak­tors für Strom auf 1,8 auf die Zunah­me von Strom aus rege­ne­ra­ti­ven “grü­nen” Ener­gien in unse­ren Strom­net­zen. Wer also vor 10 Jah­ren nach damals gül­ti­gem EnEV-Stan­dard gebaut hat, erfüllt die pri­mär­en­er­ge­ti­schen Vor­ga­ben der EnEV ab 2016 mit Wär­me­pum­pen immer noch. Wär­me­pum­pen sind zukunfts­si­cher und erzie­len höchs­te Wert­steie­ge­run­gen bei Ihrem Gebäude.

Häu­ser mit elek­tri­schen Wär­me­pum­pen erfül­len auch 2016 die ver­schärf­ten Effi­zi­enz­stan­dards der EnEV pro­blem­los. Das gibt Bau­her­ren Spiel­raum bei der Däm­mung der Gebäu­de­hül­le und der übri­gen Haus­tech­nik: Bei teu­ren Maß­nah­men, wie der Fas­sa­den­däm­mung kön­nen sie sich auf die von der EnEV gefor­der­te Min­dest­qua­li­tät beschrän­ken, ohne das Pri­mär­ener­gie­ziel zu gefährden.

Die Mus­ter­rech­nung zeigt aber auch, dass die heu­te gän­gi­ge Kom­bi­na­ti­on aus fos­si­ler Brenn­wert­hei­zung (Öl/Gas) und Solar­ther­mie­an­la­ge zur Trink­was­se­r­er­wär­mung den ab 2016 gel­ten­den EnEV-Stan­dard nicht mehr erfüllt. Wer wei­ter auf fos­si­le Heiz­tech­ni­ken setzt, wird also spä­tes­tens bei einem Bau­be­ginn nach dem 1. Janu­ar 2016 gezwun­gen sein, deut­lich mehr Geld in Wär­me­däm­mung und Haus­tech­nik zu inves­tie­ren, um den EnEV-Nach­weis zu erlangen.

EnEV 2016

Energieefizientsklassen

Für eine Wär­me­pum­pe mit einer Jah­res­ar­beits­zahl von 4,0 führt der höhe­re Anteil erneu­er­ba­ren Stroms im Strom­mix zu einer Pri­mär­ener­gie­ein­spa­rung von 51 Pro­zent und ab 2016 von sogar 63 Pro­zent. War­um erfül­len Häu­ser mit Wär­me­pum­pe pro­blem­los auch künf­ti­ge EnEV-Standards?

 

Bereits heu­te ver­brau­chen Wär­me­pum­pen ab einer Jah­res­ar­beits­zahl (JAZ) über 2,15 weni­ger Pri­mär­ener­gie als ein Gas­kes­sel. Durch die­sen Effi­zi­enz­vor­sprung erfül­len Häu­ser mit Wär­me­pum­pe pro­blem­los auch künf­ti­ge EnEV-Stan­dards. Die wei­ter wach­sen­den Antei­le Erneu­er­ba­rer Ener­gien in unse­ren Strom­net­zen (und der damit ein­her­ge­hen­den Absen­kung des Pri­mär­ener­gie­fak­tors) wer­den den Effi­zi­enz­vor­sprung der Wär­me­pum­pe wei­ter verstärken.

EnEV 30

Altbau — Was ist eine EnEV-30-Sanierung?

Eine EnEV-30-Sanie­rung bezeich­net einen sanier­ten Alt­bau, des­sen Jah­res-Pri­mär­ener­gie­be­darf durch Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men den gül­ti­gen EnEV-Stan­dard um 30 Pro­zent unterschreitet.

Die durch die öffent­li­che Hand geför­der­ten KfW-Kre­di­te zeich­nen sich durch sehr güns­ti­ge Zins­kon­di­tio­nen aus. Sanie­rer dür­fen sich zudem über einen vier­stel­li­gen Til­gungs­zu­schuss freuen.

Energieausweise

Bestnoten nur mit Wärmepumpen

Nach Berech­nun­gen des Bun­des­ver­band Wär­me­pum­pe e.V. erreicht ein Stan­dard­ge­bäu­de mit Sole/­Was­ser-Wär­me­pum­pe im Ener­gie­aus­weis die Best­no­te A+, mit Luft/­Was­ser-Wär­me­pum­pe die Note A. Das glei­che Haus mit fos­sil befeu­er­tem Brenn­wert­kes­sel und sola­rer Trink­warm­was­se­r­er­wär­mung erreicht im Ener­gie­aus­weis nur ein B, mit einer Pel­let­hei­zung hin­ge­gen nur noch D. So sind auch für Bestands­ge­bäu­de höchs­ten Effi­zi­enz­klas­se für den Ener­gie­aus­wei­ses am ein­fachs­ten mit Wär­me­pum­pen­lö­sun­gen zu erreicht. Betrach­tet wur­de ein Ein­fa­mi­li­en­haus des Bau­jah­res 1985 mit einer Gebäu­de­nutz­flä­che von 155,8 m² und einer beheiz­ten Wohn­flä­che von 100 m². Der mitt­le­re U‑Wert der unsa­nier­ten Gebäu­de­hül­le beträgt 0,86 W/m²K.

Energieausweise

Was ändert sich für Mieter und Käufer?

Mit der EnEV-Novel­le wer­den die Ener­gie­aus­wei­se ver­brau­cher­freund­li­cher. Neben den Mar­kie­run­gen des Pri­mär- und des End­ener­gie­be­darfs auf der Farb­ver­laufs­ska­la von grün bis rot („Bandta­cho“), muss der Ener­gie­aus­weis für Gebäu­de seit 1. Mai 2014 auch die Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se des Gesamt­ge­bäu­des auf einer Ska­la von A+ bis H aus­wei­sen. Die­ses Sys­tem ist bei Elek­tro­ge­rä­ten wie Kühl­schrän­ken oder Wasch­ma­schi­nen schon seit vie­len Jah­ren eta­bliert. Zusätz­lich wer­den Ver­käu­fer und Ver­mie­ter mit der Novel­lie­rung ver­pflich­tet, den Ener­gie­aus­weis bereits bei der Besich­ti­gung vor­zu­le­gen. Zudem müs­sen die Kenn­wer­te auch in Immo­bi­li­en­an­zei­gen ange­ge­ben wer­den. Nach Ver­trags­ab­schluss muss der Ener­gie­aus­weis über­ge­ben werden.

 

Exper­ten für den Ener­gie­aus­weis fin­den Sie unter energie-effizienz-experten.de

Bild und Quel­len­ma­te­ri­al: BWP — Bun­des­ver­band Wär­me­pu­me e.V
www.waermepumpe.de