Noch nie war der Umstieg so günstig: Mit der neuen Bafa-Förderung erhalten Sie vom Staat bis zu 45% auf Ihre neue Heizung. Jetzt umsteigen und dauerhaft CO2 und Energiekosten einsparen – Heizen Sie klimaneutral und zukunftssicher.
Ob Sie Fördermittel für den Austausch der Ölheizung erhalten, hängt von der Art der Heizung ab. Die Austauschpflicht der EnEV greift bei Öl- oder Gaskesseln, die mindestens 30 Jahre alt sind. Bestandsschutz haben nur Eigentümer, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus seit mindestens Februar 2002 selbst bewohnen. Haben Sie das Haus nach Februar 2002 geerbt oder gekauft, gilt diese Ausnahme nicht. Sie müssen den Kessel austauschen und können dafür auch keine BAFA-Förderung beantragen.
Die Austauschpflicht bezieht also im allgemeinen nicht auf Eigentümer eines Gebäudes mit maximal zwei Wohneinheiten, welche bereits vor dem 01.02.2002 mindestens eine der Wohnungen selbst bewohnen.
Wichtig zu zusätzlich zu wissen, dass sich die Austauschpflicht nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwertheizungen bezieht. Bei ersteren handelt es sich laut EnEV um einen Wärmeerzeuger, “der kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35 bis 40 Grad Celsius betrieben werden kann und in dem es unter bestimmten Umständen zur Kondensation des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes kommen kann”.
Weitere Informationen finden Sie auf bafa.de oder auf waermepumpe.de