Die Gesamteffizienz für gebaute Wohngebäude und Nichtwohngebäude muss ab 1. Mai 2014 um rund 4 Prozent und ab 1. Januar 2016 sogar um 25 Prozent steigen. Gleichzeitig reagiert der Gesetzgeber mit der Absenkung des Primärenergiefaktors für Strom auf 1,8 auf die Zunahme von Strom aus regenerativen “grünen” Energien in unseren Stromnetzen. Wer also vor 10 Jahren nach damals gültigem EnEV-Standard gebaut hat, erfüllt die primärenergetischen Vorgaben der EnEV ab 2016 mit Wärmepumpen immer noch. Wärmepumpen sind zukunftssicher und erzielen höchste Wertsteiegerungen bei Ihrem Gebäude.
Häuser mit elektrischen Wärmepumpen erfüllen auch 2016 die verschärften Effizienzstandards der EnEV problemlos. Das gibt Bauherren Spielraum bei der Dämmung der Gebäudehülle und der übrigen Haustechnik: Bei teuren Maßnahmen, wie der Fassadendämmung können sie sich auf die von der EnEV geforderte Mindestqualität beschränken, ohne das Primärenergieziel zu gefährden.
Die Musterrechnung zeigt aber auch, dass die heute gängige Kombination aus fossiler Brennwertheizung (Öl/Gas) und Solarthermieanlage zur Trinkwassererwärmung den ab 2016 geltenden EnEV-Standard nicht mehr erfüllt. Wer weiter auf fossile Heiztechniken setzt, wird also spätestens bei einem Baubeginn nach dem 1. Januar 2016 gezwungen sein, deutlich mehr Geld in Wärmedämmung und Haustechnik zu investieren, um den EnEV-Nachweis zu erlangen.
Für eine Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 4,0 führt der höhere Anteil erneuerbaren Stroms im Strommix zu einer Primärenergieeinsparung von 51 Prozent und ab 2016 von sogar 63 Prozent. Warum erfüllen Häuser mit Wärmepumpe problemlos auch künftige EnEV-Standards?
Bereits heute verbrauchen Wärmepumpen ab einer Jahresarbeitszahl (JAZ) über 2,15 weniger Primärenergie als ein Gaskessel. Durch diesen Effizienzvorsprung erfüllen Häuser mit Wärmepumpe problemlos auch künftige EnEV-Standards. Die weiter wachsenden Anteile Erneuerbarer Energien in unseren Stromnetzen (und der damit einhergehenden Absenkung des Primärenergiefaktors) werden den Effizienzvorsprung der Wärmepumpe weiter verstärken.
Eine EnEV-30-Sanierung bezeichnet einen sanierten Altbau, dessen Jahres-Primärenergiebedarf durch Modernisierungsmaßnahmen den gültigen EnEV-Standard um 30 Prozent unterschreitet.
Die durch die öffentliche Hand geförderten KfW-Kredite zeichnen sich durch sehr günstige Zinskonditionen aus. Sanierer dürfen sich zudem über einen vierstelligen Tilgungszuschuss freuen.
Nach Berechnungen des Bundesverband Wärmepumpe e.V. erreicht ein Standardgebäude mit Sole/Wasser-Wärmepumpe im Energieausweis die Bestnote A+, mit Luft/Wasser-Wärmepumpe die Note A. Das gleiche Haus mit fossil befeuertem Brennwertkessel und solarer Trinkwarmwassererwärmung erreicht im Energieausweis nur ein B, mit einer Pelletheizung hingegen nur noch D. So sind auch für Bestandsgebäude höchsten Effizienzklasse für den Energieausweises am einfachsten mit Wärmepumpenlösungen zu erreicht. Betrachtet wurde ein Einfamilienhaus des Baujahres 1985 mit einer Gebäudenutzfläche von 155,8 m² und einer beheizten Wohnfläche von 100 m². Der mittlere U‑Wert der unsanierten Gebäudehülle beträgt 0,86 W/m²K.
Mit der EnEV-Novelle werden die Energieausweise verbraucherfreundlicher. Neben den Markierungen des Primär- und des Endenergiebedarfs auf der Farbverlaufsskala von grün bis rot („Bandtacho“), muss der Energieausweis für Gebäude seit 1. Mai 2014 auch die Energieeffizienzklasse des Gesamtgebäudes auf einer Skala von A+ bis H ausweisen. Dieses System ist bei Elektrogeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen schon seit vielen Jahren etabliert. Zusätzlich werden Verkäufer und Vermieter mit der Novellierung verpflichtet, den Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorzulegen. Zudem müssen die Kennwerte auch in Immobilienanzeigen angegeben werden. Nach Vertragsabschluss muss der Energieausweis übergeben werden.
Experten für den Energieausweis finden Sie unter energie-effizienz-experten.de
Bild und Quellenmaterial: BWP — Bundesverband Wärmepume e.V
www.waermepumpe.de